Die Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, in Kraft getreten am 20. Mai 2018, sieht vor, dass EU-weit alle Prüfeinrichtungen und -geräte mit einer Umsetzungsfrist von maximal fünf Jahren, somit spätestens nach dem 20. Mai 2023, dem Anhang III der Richtlinie entsprechen müssen.

Für welche Fahrzeuge diese EU-Regelung gilt, sehen Sie im Anhang (PDF) Achsspieltester EU Richtlinie

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